Müttergenesungsarbeit

Leider ist unsere Beratungsstelle von Kassen und Kureinrichtungen viele Jahre nicht kofinanziert worden und wir mussten die langjährige Arbeit einstellen. 

Helfen möchten wir Ihnen dennoch. 
Betroffene wenden sich bitte an unsere Partner von der 
AWO Sano GmbH, die eigene Häuser für Mutter-Kind-Kuren an der Ostsee vorhalten und Sie auch bei der Beantragung der Kur beraten.

 Hier die wichtigsten Tipps für den Anfang:

 Die Mutter und das Kind müssen kurbedürftig sein


 

Einen Antrag erhalten Sie bei Ihrer Kasse. 
Der nächste Gang ist dann zu Ihrem Arzt.


 

Die Kurbedürftigkeit muss der Hausarzt oder ein Facharzt im Antrag bescheinigen. 


 
 

Die Kureinrichtung weist die Kasse zu, diese haben oft eigene Häuser. Wünsche können geäußert werden. 
Eine Kur ist kein Urlaub.


 
 

Ablehnungen des Antrages seitens der Kassen sind nicht selten. Legen Sie bei berechtigten Zweifeln formlos einen Widerspruch ein. Dieser muss nicht begründet werden. 
Berufen Sie sich auf den §41 SGB V
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und eine gute und nachhaltige Erholung.