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Müttergenesungsarbeit |
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Leider
ist unsere Beratungsstelle von Kassen und Kureinrichtungen viele Jahre
nicht kofinanziert worden und wir mussten die langjährige
Arbeit einstellen. |
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Die Mutter und das Kind müssen kurbedürftig sein | |
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Einen Antrag erhalten Sie bei Ihrer
Kasse. Der nächste Gang ist dann zu Ihrem Arzt. |
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Die Kurbedürftigkeit muss der Hausarzt oder ein Facharzt im Antrag bescheinigen. | |
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Die Kureinrichtung weist die Kasse zu, diese
haben oft eigene Häuser. Wünsche können
geäußert werden. Eine Kur ist kein Urlaub. |
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Ablehnungen des Antrages seitens der Kassen
sind nicht selten. Legen Sie bei berechtigten Zweifeln formlos einen
Widerspruch ein. Dieser muss nicht begründet werden. Berufen Sie sich auf den §41 SGB V |
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| Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und eine gute und nachhaltige Erholung. | ||
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